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Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung deckt eventuelle Anwalts- und Verfahrenskosten für den Fall ab, dass der Bauherr selbst geschädigt wurde und den eigenen Schadensersatzanspruch geltend machen will. Bevor Bauherren eine Rechtschutzversicherung abschließen, sollten sie sich genau erkundigen, welche Streitigkeiten eingeschlossen sind. Streitfälle aus Planung und Errichtung, sowie gegen am Bau beteiligten Unternehmen sind in der Regel nicht abgedeckt.

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