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Sondertilgung

Kreditnehmer, die ihre Immobilie schneller als vereinbart schuldenfrei haben oder ihre jährliche Belastung senken möchten, können so genannte Sondertilgungen vornehmen. Je nach Darlehensvertrag können Sondertilgungen nur in Verbindung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für den Kreditgeber ein Ausgleich für die entgangene Zinseinnahme. Ausnahmen sind Bauspardarlehen und Darlehen mit variabler Verzinsung. Bei Darlehen mit Zinsbindungsdauer sind Sondertilgungen nur zu genau fixierten Terminen möglich. Bei Krediten mit einer Darlehenslaufzeit von über zehn Jahren, können beliebige Teile des Kredits oder der gesamte Darlehensbetrag zum Ablauf des zehnten Jahres zurückgezahlt werden. Wichtig ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

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