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Tilgungsaussetzung

Die Aussetzung einer Tilgung kann ein wirkungsvolles Instrument sein, um gefährdete Darlehen zu sichern und somit den Fortbestand der ursprünglich beabsichtigten Baufinanzierung zu gewährleisten. Meist wird die Tilgungsaussetzung im Rahmen einer besonderen Finanzierungsstrategie vereinbart, wenn ein Tilgungsersatz vorgesehen ist. Dies kann beispielsweise eine Lebensversicherung sein, die besonders bei vermieteten Objekten ein geeigneter Finanzierungsbaustein ist. Ohne die Tilgung bleibt das Fremdkapital gleich hoch, so dass die Zinsbelastung während der Finanzierungszeit bei gleich bleibendem Zinssatz ebenfalls konstant bleibt. Die Immobilienfinanzierung mit Tilgungsaussetzung, abgesichert durch eine Kapital-Lebensversicherung, bietet Vermietern durchweg attraktive Steuervorteile. Die Verlängerung der Laufzeit eines Kredits durch eine niedrigere als die ursprünglich beabsichtigte Tilgung wird Tilgungsstreckung genannt. Vor allem Bausparkassen bieten diese Variante an, um den Bausparern zu helfen, ihre Anfangsbelastung zu reduzieren.

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