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Vorzeitige Ablösung eines Darlehens

 

Hat ein Kreditnehmer ein Darlehen aufgenommen, kann er dies unter bestimmten Konditionen vorzeitig zurückzahlen. Geschieht dies vor dem Ablauf der Zinsbindung, spricht man von der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens. Da sich Kreditinstitute gegen den Zinsverlust absichern, erheben viele von ihnen bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens Gebühren, die unterschiedlich hoch sein können. Diese Gebühr wird als Vorfälligkeitsentgelt bezeichnet.

 

Ursachen für die vorzeitige Ablösung eines Kredits können sein, dass der Kreditnehmer unerwartet über den entsprechenden Betrag zur Ablösung verfügt oder bei anderen Kreditanbietern wesentlich günstigere Konditionen erzielen kann. Da das Vorfälligkeitsentgelt abhängig von der Restlaufzeit der Zinsbindung und der Höhe der Zinsen ist, sollte im Vorfeld kalkuliert werden, ob sich eine vorzeitige Ablösung während der Zinsbindung überhaupt lohnt. Anders sieht dies aus, wenn die Zinsbindung beispielsweise bei langfristigen Baufinanzierungen bereits abgelaufen ist, denn dann fällt kein Vorfälligkeitsentgelt bei der vorzeitigen Ablösung des Darlehens an.

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