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Zahlungsverweigerung

 

In der Geschäftspraxis kommt es häufig vor, dass ein Warenempfänger die Zahlung für die Leistungen eines Lieferanten verweigert. In diesem Fall spricht man von einer Zahlungsverweigerung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Zu einer Zahlungsverweigerung kann es vor allem dann kommen, wenn der Schuldner mit dem Zustand der Ware aufgrund von Mängeln nicht einverstanden ist oder die falsche Ware geliefert wurde. Zum anderen kann die Ursache der Zahlungsverweigerung darin liegen, dass der Schuldner in seiner Liquidität eingeschränkt ist und nicht zahlen kann.

 

Da die Lieferanten selbst Zahlungsverpflichtungen unterliegen, sichern sie sich vor allem bei Neukunden gegen Zahlungsverweigerungen durch Vorauskasse oder Anzahlungen ab. Bei der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen seitens des Schuldners steigt dessen Kreditwürdigkeit an, es können Lieferantenkredite gewährt und bessere Konditionen vereinbart werden. Die Zahlungsverweigerung sollte das letzte Mittel sein, wenn eine gütliche Einigung mit dem Lieferanten nicht möglich ist, denn zukünftige Einkäufe können in den Konditionen negativ beeinflusst werden.

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