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Zwangsvollstreckung

 

Die Zwangsvollstreckung wird durch Gläubiger dazu eingesetzt, um berechtigte Forderungen zu befriedigen. Zwangsvollstreckungen werden durch die Zivilprozessordnung, das Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz, die Abgabenordnung und länderspezifische Gesetze geregelt. Eine Zwangsvollstreckung wird durch Antrag des Gläubigers beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Dazu muss der Gläubiger den Vollstreckungstitel beibringen, der seine Ansprüche glaubhaft macht. So führt beispielsweise ein rechtskräftiges oder ein vorläufig vollstreckbares Urteil dazu, dass eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann. Daneben kann ein erfolgreich beendetes Mahnverfahren zu einem Vollstreckungsbescheid führen.

 

Zwangsvollstreckungen können als sogenannte Geldvollstreckung und als Zwangsvollstreckung wegen sonstiger Ansprüche durchgeführt werden. Bei der Geldvollstreckung handelt es sich um die Zwangsvollstreckung nach Geldforderungen, während im zweiten Fall beispielsweise die Herausgabe von Sachen erreicht werden soll. Die Zwangsvollstreckung wird durch das Vollstreckungsgericht und dessen Organe, also den Gerichtsvollzieher, durchgeführt. In einigen wenigen Fällen, wie beispielsweise der Zwangsvollstreckung von Unterlassungen, liegt die Zuständigkeit beim Prozessgericht.

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