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Ausgesperrt – was tun?

Auf Nummer sicher geht, wer bei Verwandten, Freunden oder zuverlässigen Nachbarn einen Ersatzschlüssel deponiert hat. (Bild: fotolia.com | Andy Dean)

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Das hat fast jeder schon erlebt: Die Tür fällt ins Schloss und kein Ersatzschlüssel ist in Reichweite. In dieser Situation hilft nur der nette Nachbar von nebenan, der professionelle Schlüsseldienst oder auch eigenes handwerkliches Geschick. Doch Vorsicht, unseriöse Unternehmen verlangen horrende Preise, halten sich nicht an den zugesagten Preis und nutzen die Notlage schamlos aus.

Wer nicht Opfer einer üblen Abzocke werden möchte, sollte sich trotz Zeitdruck ausreichend informieren. Denn oftmals nennen Schlüsseldienste am Telefon vorerst einen günstigen Pauschalpreis. Ist der Handwerker dann vor Ort, können zusätzliche Kosten für Material, Anfahrt, Arbeitszeit sowie Nacht- und Feiertagszuschläge anfallen. Deshalb sollten Verbraucher ihr Problem dem Schlüsseldienst konkret schildern und sich den Kostenvoranschlag im Detail erklären lassen. Machen Anbieter nur unkonkrete Angaben, sollte ein anderer Schlüsseldienst beauftragt werden. Unternehmen mit 0900-Telefonnummern oder deren Namen mit den Buchstaben „AAA“ beginnen, können als unseriös eingestuft werden. Empfehlenswert sind regional ansässige Schlüsseldienste, die sich möglicherweise im Bekanntenkreis schon bewährt haben. Zudem fallen hier lediglich geringe Anfahrtskosten an. Auf Nummer sicher geht, wer bei Verwandten, Freunden oder zuverlässigen Nachbarn einen Ersatzschlüssel deponiert hat.

 

Einen Kostenvoranschlag verlangen

 

Zwar sind Kostenvoranschläge nicht verbindlich, sie dienen dennoch als zuverlässige Richtlinie. Denn laut Gesetz darf die Rechnung vom Kostenvoranschlag nur 15 bis höchstens 20 Prozent abweichen. Dabei ist es völlig egal, ob der Voranschlag schriftlich oder telefonisch vereinbart wurde. Außerdem sollte der Kunde auf eine Rechnung mit allen Einzelposten bestehen und diese vor Ort genau prüfen. Achtung! Wenn die Rechnung im Nachhinein viel zu hoch ist, sollte lediglich der vereinbarte Schlüsseldienstpreis bezahlt werden. Falls später eine Mahnung kommt, können sich Kunden bei der Handwerkskammer über ortsübliche Tarife informieren. Droht der Schlüsseldienst bei Nichtbezahlen der Gesamtrechnung die Tür wieder zu schließen, ist das in diesem Fall sogar Nötigung und kann bei der Polizei angezeigt werden.

Unter Umständen gelingt es, eigenständig ins Haus zu kommen. Glücklich ist in diesem Fall, wer vergessen hat, ein Fenster oder eine Terrassentür zu schließen. Alternativ lässt sich die Haustür auch mit einer Plastikkarte oder einem Draht öffnen.  

 


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