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Rauchfreies zu Hause oder doch erlaubt?

Bild: Ada

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Vieles hat man in den letzten Jahren über ein angebliches Rauchverbot in den eigenen vier Wänden gelesen. Was an diesem Mythos dran ist, wollen wir in diesem Artikel klären.

Die Situation wurde durch ein Urteil verstärkt, denn einem Beklagten wurde das Rauchen auf dem Balkon untersagt. Ein Nachbar fühlte sich gestörte und klagte auf Unterlassung. Dem Kläger wurde in diesem Falle Recht gegeben und die Debatte ist seither nicht verstummt. Grundsätzlich gilt rechtlich folgende Regelung. Wenn Sie in ihrer Eigentumswohnung rauchen wollen kann ihnen das keiner verbieten. Bei der Geruchsbelästigung wird immer im Einzelfall unterschieden. Das betrifft auch Fälle, wo im Freien (zum Beispiel auf dem Balkon) geraucht wird.

 

Steigender Rauchkonsum in den eigenen vier Wänden durch Onlinekauf-Verhalten

 

Die Gefahr des Risikos steigt auch mit dem zunehmenden Lockdown während der Corona-Pandemie stark an. Die Menschen wollen weiter rauchen (zumindest die starken Raucher – andere nutzen die Zeit, um es sich abzugewöhnen), und wollen Zigaretten online kaufen. Dürfen diese problemlos in der Wohnung konsumiert werden? Diese Frage ist zwar unerheblich von der Quelle zu beantworten, ist aber dennoch kausal begründbar. Man muss wissen, dass durch Verhaltensänderungen auch der Rauchkonsum steigt. Seitdem Raucher auch online Zigaretten und andere Rauchwaren kaufen können, steigt bei vielen Rauchern auch der Zigarettenkonsum. Es wurde auch beobachtet, dass sich das Rauchverhalten stark verändert hat. Raucher versuchen durch das verlockende Angebot im Netz, auf andere Produkte umzusteigen.

 

Schnelle Lieferung – Achtung bei Mietverträgen!

 

Die Lieferung in das Eigenheim macht die Sache noch verlockender. Es wird bunt vermischt gekauft. Mal werden Zigaretten bestellt, zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt die Bestellung einer neuen E-Shisha, die sich gerade im Angebot befindet. Das basiert auf einer neu gewonnenen Sucht nach Entdeckung nach etwas Neuem. Daher steigt auch der Konsum insgesamt an Rauchwaren stark an. Man sieht diesen Trend schon ein wenig mit Besorgnis, weil sich dadurch auch das Rauchverhalten verändert. Aus Sicht des Vermieters trägt das dazu bei, dass noch konkreter auf Details bei der Ausgestaltung der Verträge geachtet werden muss. Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Im Grunde genommen ist es das Recht des Vermieters, das Rauchen in der Wohnung zu verbieten. Das Rauchen auf dem Balkon hat offene Rechtsfragen.

 

 

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