Der Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Bausparguthaben und einem Darlehen. Beide zusammen ergeben die Bausparsumme, also den Betrag über den der Bauherr/Hauskäufer letztendlich verfügen kann. Das Bausparguthaben baut der Kunde über eine regelmäßige Einzahlung selbst auf, und zwar über den so genannten Regelsparbeitrag. Der Beitrag liegt im Monat etwa bei drei bis zehn Promille der Bausparsumme. Das restliche Geld stellt die Bausparkasse in Form eines zu günstigen Konditionen verzinsten Kredites zur Verfügung. Der Kunde baut also zunächst Kapital auf und zahlt anschließend einen Kredit ab. In der Regel wird die Bausparsumme ausgeschüttet, wenn die Einzahlungen 40 bis 50 Prozent des Gesamtbetrages ausmachen.
Nachteil: Ein Bausparvertrag setzt langfristige Planung voraus, soll er einen möglichst großen Nutzen bringen. Für Schnellschüsse ist er schlecht geeignet, weil zum Beispiel bestimmte Ansparzeiten vorgegeben werden. Allerdings bieten die Bausparkassen im Notfall auch vergleichsweise günstige Zwischenfinanzierungen an.
Vorteil: Im Vergleich zu Hypothekendarlehen geht die Tilgung bei Bausparverträgen rascher. Sondertilgungen sind ohne Weiteres möglich, "Strafgebühren" fallen nicht an. Außerdem können sowohl die staatliche Wohnungsbauprämie als auch die Zulage für vermögenswirksame Leistungen beim Ansparen genutzt werden.
Bild: djd
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