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Zusätzlicher Wohnraum macht sich bezahlt

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Die meisten Familien kommen beim Bau eines Eigenheimes an ihre finanziellen Grenzen. Wäre es da nicht schön, die staatliche Förderung gleich doppelt zu kassieren, die monatliche Zinsbelastung mit Mieteinnahmen zu bestreiten und eine höhere steuerliche Entlastung zu haben?

Geht nicht, gibt´s nicht! Denn eine Einliegerwohnung im Haus macht´s möglich. Der weitere Vorteil: Die zusätzlichen Räume lassen sich jetzt oder später selbst nutzen - von den erwachsenen Kindern oder den Eltern im Alter. Allerdings: Für Einliegerwohnungen gelten erhöhte Brandschutzanforderungen. Auch ein besonders guter Schallschutz ist geboten.

Behördliche Vorgaben

Für Einliegerwohnungen machen die Behörden besondere Vorgaben: Die Mindestwohnfläche beträgt 23 Quadratmeter, die lichte Raumhöhe darf nicht weniger als 2,3 Meter betragen. Die Bauaufsicht (Landesbauordnung) verlangt zudem einen erhöhten Brandschutz. Zudem sollte die Einliegerwohnung mit einem angemessenen Schallschutz ausgestattet sein. Für ausreichendes Licht sorgen tiefe Abböschungen. Richtig wohnlich werden die Räume aber erst, wenn sie trocken und warm sind.

Doppelte Fördermittel

Genügt das neugebaute Eigenheim den Förderrichtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), so kann bei Häusern mit einer Einliegerwohnung die Förderung gleich zweimal beantragt werden. Die Bank vergibt zinsgünstige Darlehen für jede Wohneinheit. Die Beurteilung erfolgt nach den Bestimmungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV): Liegt der Jahres-Primärenergiebedarf nicht über 60 Kilowatt pro Quadratmeter Wohnfläche, so gibt es bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Sind es maximal 40 Kilowatt, sind bis zu 50.000 Euro möglich - wieder pro Wohneinheit.

Zusätzliche Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile

Mit der Miete entstehen regelmäßige Einnahmen für die Baufamilie, mit denen sich das Baudarlehen tilgen, sowie Renovierungen und Unterhalt des Hauses bezahlen lassen. Dazu kommen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Sind gewisse Kriterien erfüllt, gilt die Einliegerwohnung als vermietetes Wohneigentum: Es muss mehrere Räume geben, die baulich abgeschlossen sind und das Führen eines selbständigen Haushalts ermöglichen. Erforderlich sind überdies ein eigener Zugang sowie ein Raum mit Kochgelegenheit sowie Bad/Dusche und/oder eine Toilette. Die Wohnung sollte eigene Zähler für Strom, Gas und Wasser und einen eigenen Telefonanschluss haben.

Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten

Auch die Eigennutzung der Wohnung im Haus ist denkbar: Sohn oder Tochter wollen vielleicht ihr eigenes Reich haben. Oder die Großeltern ziehen mit ein. Im Alter kann sich die Raumaufteilung dann wieder umkehren: Die Eltern ziehen in die Wohnung, die Kinder ins Haus.

Text: homesolute.com
Foto: Deutsche Poroton
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